Ratgeber · KI & Compliance

EU AI Act Schulungspflicht: Was Unternehmen bis August 2026 wissen müssen

Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 – und ab dem 2. August 2026 beginnt die Marktüberwachung. Dieser Ratgeber beantwortet die vier Fragen, die uns Geschäftsführer am häufigsten stellen: Sind KI-Schulungen wirklich Pflicht? Wer muss geschult werden? Welche Fristen gelten? Und was droht bei Verstößen?

Stand: Juli 2026 · ca. 6 Min. Lesezeit · HUNARI Redaktion

Die Kurzantwort

Ja, es gibt eine Schulungspflicht – genauer: eine Kompetenzpflicht. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, „nach besten Kräften“ für ausreichende KI-Kompetenz seines Personals zu sorgen. Es handelt sich um eine Bemühenspflicht ohne eigene Bußgeldnorm – ignorieren sollte man sie trotzdem nicht: Ab dem 2. August 2026 überwachen Behörden die Einhaltung der Verordnung, und fehlende Schulung verschärft Haftungs- und Compliance-Risiken an anderer Stelle.

Sind KI-Schulungen Pflicht?

Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen – unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung und Ausbildung der Personen sowie des Kontexts, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.

Wichtig für die rechtliche Einordnung: Die Verordnung schreibt keine Schulung im formalen Sinn vor – kein Curriculum, kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl. Sie verlangt ein Ergebnis: ausreichende Kompetenz. Schulungen sind der praktikabelste und am besten dokumentierbare Weg dorthin, aber auch interne KI-Richtlinien, Rollenkonzepte und Multiplikatorenprogramme zählen als Maßnahmen. „Betreiber“ ist dabei schnell erreicht: Schon wer ChatGPT, Microsoft Copilot oder einen Chatbot unter eigener Verantwortung beruflich einsetzt, fällt unter Artikel 4 – die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wer muss geschult werden?

Erfasst sind alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten – ausdrücklich auch externe Auftragnehmer und Dienstleister, nicht nur die eigene Belegschaft. Der Umfang darf jedoch gestaffelt werden, denn der Maßstab des Artikel 4 ist relativ:

  • Gelegenheitsnutzer (z. B. Textentwürfe mit ChatGPT): Grundlagenwissen zu Funktionsweise, Grenzen, Halluzinationen und Datenschutz-Grundregeln genügt in der Regel.
  • Vielnutzer und Fachabteilungen: vertieftes Anwendungswissen, Qualitätskontrolle von KI-Ergebnissen und klare Regeln, welche Daten in welches Tool dürfen.
  • Entscheider und sensible Bereiche (HR, Kreditvergabe, Kundenbewertung): deutlich mehr Kompetenz plus Prozesswissen – KI in der Personalauswahl kann als Hochrisiko-Anwendung gelten und zusätzliche Pflichten auslösen.

Welche Fristen gelten?

Die KI-Verordnung wird gestaffelt anwendbar. Für die Schulungspflicht sind vor allem zwei Daten entscheidend: der 2. Februar 2025 (Pflicht gilt) und der 2. August 2026 (Durchsetzung beginnt).

DatumWas giltBedeutung für KMU
01.08.2024KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in KraftGilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten
02.02.2025Art. 4 KI-Kompetenzpflicht + Verbote inakzeptabler KI-PraktikenAb hier gilt die Schulungspflicht – ohne Übergangsfrist
02.08.2025Pflichten für GPAI-Modelle, Governance-StrukturenBetrifft primär Modell-Anbieter, weniger KMU-Betreiber
02.08.2026Großteil der Verordnung anwendbar, Marktüberwachung startetAb jetzt aktive Durchsetzung – Nachweise sollten vorliegen
02.08.2027Restliche Hochrisiko-Pflichten (Art. 6 Abs. 1) anwendbarFür KI in regulierten Produkten (z. B. Maschinen, Medizintechnik)

In Deutschland kommt die nationale Ebene hinzu: Das Bundeskabinett hat im Februar 2026 den Entwurf des KI-Durchführungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen, das die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle der KI-Aufsicht vorsieht. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren – an den EU-Fristen ändert das nichts, denn die Verordnung gilt unmittelbar.

Welche Strafen drohen wirklich?

Hier lohnt Präzision, denn im Netz kursieren alarmistische Zahlen. Richtig ist: Die KI-Verordnung sieht in Artikel 99 empfindliche Bußgelder vor – bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für Verstöße gegen die meisten übrigen Pflichten, bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % für Falschangaben gegenüber Behörden. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte als Obergrenze.

Aber: Ein Verstoß gegen Artikel 4 allein löst keines dieser Bußgelder aus – die KI-Kompetenzpflicht ist eine Bemühenspflicht ohne eigenen Bußgeldtatbestand. Das Risiko fehlender Schulung ist indirekt, deshalb aber nicht harmlos:

  • Sorgfaltspflicht und Haftung: Entsteht durch unsachgemäße KI-Nutzung ein Schaden, kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden.
  • DSGVO-Verstöße: Ungeschulte Mitarbeitende, die personenbezogene Daten in öffentliche KI-Tools eingeben, riskieren Datenschutzverstöße – die eigenständig bußgeldbewehrt sind.
  • Erschwerend bei anderen Verstößen: Wer gegen bußgeldbewehrte AI-Act-Pflichten verstößt, steht ohne dokumentierte Kompetenzmaßnahmen deutlich schlechter da.

So setzen Sie die Schulungspflicht um

Fünf Schritte, mit denen mittelständische Unternehmen die Anforderungen aus Artikel 4 pragmatisch und nachweisbar erfüllen:

1

KI-Inventur erstellen

Erfassen Sie, welche KI-Systeme im Unternehmen tatsächlich genutzt werden – inklusive der Tools, die Mitarbeitende auf eigene Faust einsetzen (Schatten-KI). Ohne diese Übersicht lässt sich weder Schulungsbedarf noch Risikoklasse bestimmen.

2

Rollen und Risiko bewerten

Wer nutzt KI wofür? Ein Marketing-Team mit Textentwürfen braucht anderes Wissen als HR mit KI-gestützter Bewerbervorauswahl – letztere kann als Hochrisiko-Anwendung gelten und löst deutlich strengere Pflichten aus.

3

Schulungen durchführen

Gestaffelt nach Rolle: Grundlagen für alle, Vertiefung für Vielnutzer, Compliance-Wissen für Geschäftsführung und Datenschutz. Präsenz oder remote ist rechtlich gleichwertig – entscheidend sind Inhalt und Passung zum Einsatzkontext.

4

KI-Richtlinie einführen

Eine interne Richtlinie regelt, welche Tools freigegeben sind, welche Daten eingegeben werden dürfen und wo menschliche Kontrolle zwingend bleibt. Sie ergänzt die Schulung und zählt als eigenständige Kompetenzmaßnahme.

5

Dokumentieren und auffrischen

Teilnehmerlisten, Agenden und Richtlinienversionen aufbewahren, neue Mitarbeitende beim Onboarding schulen, bei neuen Tools nachschulen. So können Sie Ihre Bemühungen jederzeit gegenüber Behörden und Vertragspartnern belegen.

Wie solche Schulungen konkret aussehen – vom Grundlagen-Workshop über Prompt-Training bis zum Compliance-Modul für die Geschäftsführung – zeigt unsere Leistungsseite KI-Schulung für Unternehmen. Und wenn die Schulung Appetit auf mehr macht: Unsere KI-Beratung & Strategie entwickelt daraus eine Roadmap mit den Use Cases, die sich für Ihr Unternehmen wirklich rechnen.

Häufige Fragen zur Schulungspflicht

Sind KI-Schulungen nach dem EU AI Act Pflicht?

Im Grundsatz ja: Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, nach besten Kräften für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Schulungen sind nicht die einzige zulässige Maßnahme, aber der gängigste und am besten nachweisbare Weg, diese Pflicht zu erfüllen.

Wer muss im Unternehmen geschult werden?

Alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen – Mitarbeitende ebenso wie externe Auftragnehmer. Die Tiefe darf nach Rolle und Risiko gestaffelt werden: Gelegenheitsnutzer brauchen Grundlagen, wer KI-Ergebnisse in Personal- oder Kundenentscheidungen einfließen lässt, deutlich mehr.

Welche Frist gilt für die KI-Schulungspflicht?

Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 – eine Übergangsfrist gibt es nicht. Praktisch relevant ist der 2. August 2026: Ab dann wird der Großteil der KI-Verordnung anwendbar und die Marktüberwachung beginnt. Bis dahin sollten Schulungen durchgeführt und dokumentiert sein.

Welche Strafen drohen bei fehlender KI-Schulung?

Artikel 4 selbst ist keine Bußgeldnorm – ein Bußgeld allein wegen fehlender Schulung sieht die Verordnung nicht vor. Die Bußgeldtatbestände des Artikel 99 (bis 35 Mio. Euro bzw. 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis 15 Mio. Euro bzw. 3 % für die meisten übrigen Verstöße) knüpfen an andere Pflichten an. Fehlende Schulung kann aber Haftungsrisiken erhöhen und bei Verstößen gegen andere Pflichten erschwerend wirken.

Reicht eine einmalige KI-Schulung aus?

In der Regel nicht. Artikel 4 verlangt ein ausreichendes Kompetenzniveau im laufenden Betrieb – bei neuen Tools, neuen Einsatzzwecken oder geänderter Rechtslage muss nachgeschult werden. Empfehlenswert ist ein dokumentierter Zyklus aus Grundlagenschulung, Auffrischungen und Onboarding neuer Mitarbeitender.

Schulungsbedarf klären – bevor die Aufsicht fragt

HUNARI ist IT-Systemhaus und KI-Dienstleister aus Düsseldorf und schult Teams in ganz NRW – in Präsenz oder remote. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Module Artikel 4 für Ihre Rollen erfordert.

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